Wirtschaft & Standort

Bauanträge
Bauanträge

Information über die Abgabe von Bauanträgen

 Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB steht der Gemeinde eine Frist von zwei Monaten nach Eingang des Bauantrags zu, um über einen Bauantrag zu entscheidenund das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen oder zu verweigern. Die Verwaltung wird vollständig eingereichte Bauanträge stets so schnell wie möglich  …mehr

Gewerbegrundstücke in der Gemeinde Haag a. d. Amper

Derzeit haben wir keine freien Gewerbegrundstücke in der Gemeinde Haag a. d. Amper zu vergeben.  …mehr